Vertretungskonzept
der Oene-Elspe-Tal-Schule
Ziele des Vertretungskonzepts
1. Ziel ist die Qualität und Kontinuität des Unterrichts soweit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen
zu lassen.
2. Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Bere-chenbarkeit für Kollegium und Eltern schaffen.
Grundsätze des Vertretungsunterrichts
- Um Unterrichtsausfall zu vermeiden werden immer die personellen Ressour-cen der eigenen Schule ausgeschöpft.
- Unterricht, der nicht in der Stundentafel der AO-GS ausgewiesen ist, muss zunächst gekürzt werden bzw. entfallen.
- Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche Aufsichten verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden.
- Es gilt die Mehrarbeitsverordnung. Innerhalb des Kollegiums soll eine ausge-wogene Jahresbelastung angestrebt werden.
- Lehramtsanwärter sollen in den letzten beiden Ausbildungsabschnitten nach jeweiliger Einzelrücksprache zu kurzfristigen Vertretungen herangezogen werden.
Maßnahmen in einem Vertretungsfall
Kurzfristiger Ausfall von Lehrkräften (weniger als eine Woche)
- Krankmeldung bei der Schulleiterin eine Stunde vor Unterrichtsbeginn mit der Angabe, was die Lehrerin für den Tag geplant hat, wenn es möglich ist.
- Schnellstmögliche Mitteilung über die Dauer der Abwesenheit.
- Der kurzfristige Vertretungsunterricht wird durch schulinterne Maßnahmen aufgefangen wie- Zusammenlegung von Klassen oder Gruppen
- Aufteilen der Klasse
- Zwei Klassen werden parallel unterrichtet
- Anordnung von Mehrarbeit
- Einsatz der Lehramtsanwärterin
Vorhersehbare Abweichungen vom Unterrichtsplan
Gegenseitige Vertretung bei geplanten Ausfällen (z. B. Fortbildung) wird in Abspra-che mit der Schulleiterin durch den zu Vertretenden selbst organisiert und schriftlich fixiert bei entsprechender Sicherung von Unterrichtsqualität.
Eine vorausschauende Jahresplanung gestattet es, organisatorische Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Lernzeit sicherzustellen.
Dazu können gehören
- die gemeinsame Durchführung schulischer Veranstaltungen
- Sportfeste
- Wandertage
- ...
Längerfristiger Ausfall von Lehrkräften
Bei längerfristigen Vertretungsfall sind zunächst alle internen Maßnahmen zur Si-cherstellung des Unterrichts auszuschöpfen.
Sollten keine Vertretungslehrer/lehrerinnen zur Verfügung stehen, so sind folgende Maßnahmen möglich:
1. Aufstockung der Stunden bei Teilzeitbeschäftigung (Absprache)
2. Zusammenlegung von Lerngruppen (auch jahrgangsübergreifend)
3. Kürzung des Unterrichts (gleichmäßig verteilt auf alle Fächer und Jahr-gänge)
4. Einsatz der Gemeindereferentin im Fach KR (Absprache)