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HERLICH WILLKOMMEN

auf der Website der

Oene-Elspe-Tal Schule

„In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die Integration von Ausgegrenzten, sondern darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen.“1 Aus diesem Grund versuchen wir die Individualität jeden Schülers und jeder Schülerin zu berücksichtigen (Vgl. Skizze oben). Dies bedeutet für uns, „eine Atmosphäre zu schaffen, die es allen ermöglicht, sich in unserer Schule akzeptiert und wohl zu fühlen“2. So ist es für alle eine Chance, unabhängig von ihrer individuellen Lernausgangslage oder der religiösen, kulturellen und sozialen Herkunft von und miteinander zu lernen.

3.2 Innere Differenzierung

  • team teaching mit innerer Differenzierung
  • Die Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung findet als team teaching unter Berücksichtigung der Grundsätze der Methodenvielfalt und Binnendifferenzierung statt.
  • Den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden darüber hinaus unter sonderpädagogischen Gesichtspunkten differenzierte und individualisierte Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt.
  • Durch Differenzierung der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit, des Aufgabenumfangs, des Anforderungsniveaus, der Lernziele und des Maßes an zusätzlicher Hilfe sind individuelle Lern- und Entwicklungsfortschritte zu ermöglichen und zu fördern.
  • Durch gemeinsame Lerninhalte, gemeinsame Methoden, gemeinsame Nutzung der Medien und durch gemeinsame Lernorte sind gemeinsame Erfahrungen zu ermöglichen und zu fördern.
  • Die Unterrichtsgestaltung im Team bewegt sich demnach immer zwischen den beiden Polen Individualisierung und Gemeinsamkeit.
  • Jedes Team einigt sich auf bestimmte team teaching Methoden.

 

  • one teach-one observe:
    Eine Lehrkraft übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere beobachtet. Diese Methode wird je nach Bedarf phasenweise genutzt, oftmals auch zu Beginn des team teachings.

 

  • one teach-one drift:Eine der beiden Lehrkräfte übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere unterstützt Schülerinnen und Schüler bei ihrer Arbeit, bei der Regulation ihres Verhaltens, bei der Verwirklichung ihrer kommunikativen Absichten.

 

  •  remedial teaching:
    Eine Lehrkraft unterrichtet die Gruppe von Schülern, die andere arbeitet mit denjenigen, die auf einem anderen Niveau operieren.

 

  • supplemental teaching:
    Eine Lehrkraft führt die Unterrichtsstunde durch, die andere bietet differenziertes Material und individuelle Hilfen für diejenigen Schüler an, die den Stoff nicht so bewältigen können.

 

3.3 Äußere Differenzierung

3.3.1 Äußere Differenzierung, wie sie zurzeit an unserer Schule praktiziert wird

  • Bei Doppelbesetzung durch eine Sonderschullehrerin und eine Grundschullehrerin besteht die Möglichkeit der Einzel-Beratung des GL-Kindes durch die Sonderschullehrerin: fachliche Einzelförderung, Absprache von Zielen, pädagogische Beratung.
  • Im Förderunterricht einer Klasse können bei Doppelbesetzung zwei Lerngruppen eingerichtet werden. Entscheidend für die Zuordnung ist die Leistungsfähigkeit der Kinder.
  • Im Rahmen des Förderunterrichts gibt es an unserer Schule auch die Einrichtung einer Fördergruppe, die klassenübergreifend gebildet wurde und aus den leistungsschwächeren Kindern der Parallelklassen besteht.
  • Im Fachunterricht werden zeitweise zwei Lerngruppen nach Leistungsfähigkeit gebildet, die am gleichen Thema (zielgleich) arbeiten. Die leistungsstärkere, zahlenmäßig größere Gruppe erhält zusätzliche, anspruchsvollere Aufgaben.
  • Im Rahmen der Gruppenarbeit werden die Kinder manchmal auf unterschiedliche Räume verteilt, um ungestört arbeiten zu können, z. B. bei der Einübung eines Rollenspiels oder einer Verklanglichung.

 

3.3.2 Räumliche Gegebenheiten


Folgende Räume stehen an unserer Schule für die Durchführung der äußeren Differenzierung zur Verfügung:

  • In der obersten Etage können die Räume, in denen die Betreuung stattfindet, von der 1. bis 4. Stunde, an manchen Tagen von der 2. bis 4. Stunde belegt werden.
  • Auch der Musikraum und der Computerraum stehen zur Verfügung, wenn darin nicht unterrichtet wird.
  • In der mittleren Etage kann bis zum Schuljahresende der Mehrzweckraum genutzt werden.
  • In manchen Stunden besteht die Möglichkeit, freie Klassenräume zu nutzen.
  • Auf allen Etagen können die Flure mit einbezogen werden.
  • Im ersten Stock bietet sich das Lesedorf an, wenn es nicht belegt ist.
  • Zur kontinuierlichen Förderung wurde zum Schuljahr 2017/18 ein Förderraum erstellt.
  • Bei geeignetem Wetter bietet der Schulhof mit dem offenen Klassenzimmer, dem Amphitheater, den Spielgeräten und -flächen weitere Möglichkeiten zur Umsetzung der äußeren Differenzierung.

 

3.4 Material zur individuellen Förderung

  • Unsere Schule verfügt über viele Fördermaterialien, die zur Differenzierung und Individualisierung innerhalb des Klassenunterrichts wie auch in der Einzel- oder Kleingruppenförderung eingesetzt werden.
  • Den Materialien ist eine Stufung im Schwierigkeitsgrad immanent.
  • Lernspiele erhöhen die Motivation und fördern die Kommunikation der Schüler.
  • Für Kinder mit Förderbedarf werden individuelle Lernmappen erstellt, welche selbständig bearbeitet werden können. Ergänzend werden Förderhefte zu den Lehrwerken zur Verfügung gestellt.

 

4. Unterstützung von Integrationshelfern


4.1. Aufgaben des Integrationshelfers

Integrationshelfer/innen sollen im schulischen Lernumfeld eine Unterstützung für ein bestimmtes Kind sein, so dass diesem die Teilhabe am Unterricht möglich wird. Sie sind keine „Zweitlehrer“, sondern begleiten die Schüler/innen im pflegerischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich.
Ihre Arbeitsbereiche orientieren sich immer an der individuellen Bedürfnislage und Belastungsfähigkeit des Kindes


4.1.1 Außerunterrichtlicher Aufgabenbereiche:

  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Orientierung im Schulhaus und /oder auf dem Schulweg
  • Integration in die Klasse
  • Hilfe beim Toilettengang
  • allgemeine lebenspraktische, wenn nötig pflegerische Aufgabe


4.1.2 Unterrichtsbezogener Aufgabenbereich:

  •  Hilfestellung während des Unterrichts
  • Anpassung des Inhalts an individuelle Bedürfnisse
  • Unterstützung bei der Handhabung bestimmter Arbeitsmaterialien
  • Hilfestellung im Unterricht durch spezielle Methoden wie Handführung, Verdeutlichung über mehrere Sinneskanäle
  • Hilfe bei der Umsetzung von Übungssequenzen
  • Verdeutlichung der Arbeitsanweisungen des Lehrers
  • Lernangebot je nach Verfassung reduziert oder erweitert
  • Organisation und Hilfestellung im Umgang mit speziellen Medien
  • Ordnungsprinzipien aufbauen und einüben


Oft sind die Aufgabenbereiche übergangslos miteinander verbunden. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten wird zum Wohl des Kindes festgelegt und ist individuell verschieden. Voraussetzung hierfür ist eine große Flexibilität und Anpassungsfähigkeit des Integrationshelfers/in, da das Ziel immer die größtmögliche Selbstständigkeit, sowie eine individuelle Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung des betroffenen Kindes ist. Zudem ist die Lehrperson immer für die Unterrichtsgestaltung verantwortlich. Die Integrationshelfer unterstützen lediglich.


4.2. Rahmenbedingungen

  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Integrationshelfer/in arbeitet im Hintergrund
  • Er/Sie fördert selbstständiges Arbeiten
  • Der Helfer/in unterstützt die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes
  • Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen Lehrern, Eltern und Integrationshelfer/in
  • Konstant festgelegte Gesprächstermine zwischen den Beteiligten


5. Förderschwerpunkte


„(2) Schwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung sind


1. Lernen (§ 4 Absatz 2),
2. Sprache (§ 4 Absatz 3),
3. Emotionale und soziale Entwicklung (§ 4 Absatz 4),
4. Hören und Kommunikation (§ 7),
5. Sehen (§ 8),
6. Geistige Entwicklung (§ 5),
7. Körperliche und motorische Entwicklung (§ 6).


(3) Die Schülerinnen und Schüler werden nach Maßgabe dieser Verordnung in den Bildungsgängen der allgemeinen Schulen zielgleich, im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen und im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung zieldifferent unterrichtet.“


6. Individuelle Förderung / DEIF


6.1 Diagnostik:


Die Diagnostik der individuellen Lernausgangslage jeden SuS ist von unabdingbarer Bedeutung. Aus diesem Grund führen wir neben unseren schriftlichen und mündlichen Lernkontrollen sowie der gezielten Beobachtung auch regelmäßig objektive und standardisierte Testverfahren durch.


6.1.1 Zum Schulbeginn:


In den ersten Schulwochen wird mit allen Schulanfängern der Test ILEA durchgeführt. Mit diesem Test verfolgen wir das Ziel, möglichst schnell den SuS individuell angepasstes Unterrichtsmaterial anbieten zu können.


6.1.2 Während des Schuljahres:


In allen vier Schuljahren führen wir vor den Herbstferien die Schroedel –Onlinediagnose in den Fächern Deutsch und Mathematik durch. Diese Testergebnisse und das passende Fördermaterial sind ein Baustein des Förderunterrichts. Zudem stützen sie die Lehrkraft in ihren Beobachtungen und können für den zeitlich naheliegenden Elternsprechtag genutzt werden.
Der ELFE-Test zum Leseverständnis wird zudem einmal jährlich in allen Schuljahren online durchgeführt. Diese Testergebnisse ermöglichen uns die Lesekompetenzen der SuS objektiv zu betrachten und entsprechendes Fördermaterial oder Fördergruppen zusammenzustellen. Die Hamburger-Schreibprobe führen wir nur bei besonders rechtschreibschwachen SuS durch, um dann eine spezielle Rechtschreibförderung in der jeweiligen Rechtschreibstrategie anbieten zu können.


6.2 Entwicklung von Lernzielen


Anhand der verschiedenen objektiven Testverfahren, aber vor allem aus gezielten Beobachtungen heraus, werden individuelle Lernziele benannt. Diese werden auf den Elternsprechtagen oder in zusätzlichen Beratungsgesprächen mit den Erziehungsberechtigten besprochen. Diese individuellen Lernziele stehen dann im Fokus der Förderung, aber auch bei sehr leistungsstarken Kinder im Fokus der Forderung.


6.2.1 Dokumentation von Lernprozessen


Die Klassenlehrerinnen führen in ihrer Aufgabe individuelle Dokumentationen über die einzelnen SuS. Zudem werden schriftliche Arbeiten, Werke, etc. einbehalten oder dokumentiert. Die Lehrpersonen überprüfen das Erreichen der verschiedenen Lernziele regelmäßig und korrigieren diese möglicherweise.


6.2.2 Darstellung des schulischen Förderplans


Bei SuS, die besonders deutliche Lernschwierigkeiten oder besondere Begabungen haben, werden individuelle Förderpläne erstellt.


6.2.3 Vorstellung eines DEIF- Ordners und dessen Einsatz


Bei SuS, bei denen ein erweiterter individueller Förderbedarf besteht, wird ein sogenannter DEIF-Ordner (Schulamt Olpe) geführt. Der Umgang mit diesem Verfahren erfordert einen regelmäßigen und intensiven Austausch mit den Erziehungsberechtigten. Dies ist von großer Bedeutung, da Backround-Wissen der Eltern die Förderung der Kinder unterstützen kann. Zudem ist die Dokumentation von medizinischen und therapeutischen Institutionen ein wesentlicher Bestandteil des DEIF-Ordners. Dieser Umgang mit diesem Verfahren bietet der Schule die bestmögliche Förderung auf allen Ebenen und dokumentiert die individuelle Förderung. Sollte dennoch ein AO-SF-Verfahren eingeleitet werden müssen, unterstützt dieser umfangreiche Ordner dieses wesentlich.


7. Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern


7.1 Handlungsschritte im Falle von Unterrichtsstörungen – kollegiale Lösungen


Was geschieht mit Kindern, die verbal aggressiv oder auch handgreiflich und aggressiv sind und sich weigern, die Lerngruppe zu verlassen?
Alle Kolleginnen sollten einen Übersichtsplan über die Stunden der Sonderpädagogin haben, damit sie im Ernstfall zu Hilfe geholt werden kann.


Die Schule hat folgende Möglichkeiten:

  • Der störende Schüler wird nach draußen / auf den Flur an einen Tisch zum Arbeiten gesetzt.
  • Ist dies im (Fach)unterricht nicht möglich oder greift nicht, wird versucht, die Sonderpädagogin zu holen (wenn diese in der Schule ist) oder den Klassenlehrer.
  • Der Schüler wird in eine andere Klasse/Lerngruppe gebracht.
  • Pausenverbot.
  • Anruf bei den Eltern des Schülers: In ganz dringenden Fällen ruft direkt der Fachlehrer die Eltern an. Ansonsten informiert der Fachlehrer den Klassenlehrer, und dieser kontaktiert dann die Eltern. Der Fachlehrer sollte den Klassenlehrer vor dem Anruf bei den Eltern über das Fehlverhalten des Schülers informieren.

Was mache ich als Lehrer im Sportunterricht in der Turnhalle, wenn Schüler sich extrem störend verhalten?

  • Integrationshelfer mitnehmen?
  • Sofort die Eltern des Schülers anrufen?
  • Eltern eventuell bei Bedarf dazu holen?


Sollte ein Schüler extrem negativ auffallen, sollte die Lehrkraft mit allen Schülern wieder runter zur Schule gehen und dort den Unterricht fortsetzen. Weigert sich der Schüler, mit zu gehen, sollte die Lehrkraft in der Schule anrufen und eine Kollegin als Verstärkung anfordern. Zu diesem Zweck sollte die Sport-Lehrkraft immer ein Handy und eine Liste mit Handynummern der Kolleginnen dabei haben, da das Telefon im Lehrerzimmer oder Schulleiterbüro nicht ständig besetzt ist.


7.2 Weitere erzieherische Maßnahmen sind laut Schulgesetz §53:


„…erzieherische Gespräche, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Sus und Eltern, die mündliche und schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen.“


7.3 Konsequenzen


7.3.1 Bei Regelverstößen

Jeder Lehrer wendet eine 1- 2 -3 Methode nach eigenem Ermessen an.

  • In der Klasse 1 Elterninformation und Einladung zum Elterngespräch
  • (Klasse 2 – 4) Das Kind schreibt die Regeln zu Hause ab oder bearbeitet folgendes schriftlich:


o So habe ich mich verhalten:
o Gegen diese Regel habe ich verstoßen:
o Das nehme ich mir vor:
Die Erziehungsberechtigten unterschreiben.


7.3.2 Bei nichterledigte Hausaufgaben / Verweigerung


Nichterledigte Hausaufgaben sowie Aufgaben, die verweigert werden, müssen bis zum nächsten Tag nachgeholt werden.
Sollten diese Aufgaben nicht nachgearbeitet werden, so

  • erhalten die Eltern eine Mitteilung im Hausaufgabenheft.
  • bleiben die Kinder eine zusätzliche Stunde in der Schule, wobei die Eltern zuvor informiert werden.


7.3.3 Bei aggressiven Verhalten gegenüber Mitschülern

  • Das Kind entschuldigt sich durch Brief, Bild...... nach Ermessen des Lehrers in Absprache mit dem Kind (Prinzip des Wiedergutmachens)
  • Das Kind hält sich in der Nähe des Lehrers auf.


Es findet ein Gespräch mit der Klassenlehrerin und/oder der Schulleiterin unter „vier Augen“ statt: „Ich akzeptiere dich, aber nicht deine Tat.“


Sollten alle Maßnahmen ohne Wirkung bleiben, so erhalten die Eltern eine schriftliche Information mit Einladung zu einem gemeinsamen Gespräch unter Hinzuziehung der Schulleitung. Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einer Aktennotiz festgehalten und in die Schülerakte aufgenommen.


7.4 Anwendung von darüber hinausgehenden erzieherischen Maßnahmen

  • Vorübergehender kurzer Ausschluss aus dem Unterricht (Aufsicht muss gewährleistet sein), um einen störungsfreien Unterricht für die übrigen Schülerinnen und Schüler durchführen zu können.
  • Bearbeitung von Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen (unter Aufsicht nach Absprache mit Schüler, Lehrer, Erziehungsberechtigten und Schulleitung)


7.5 Erwirkung einer Ordnungsmaßnahme (Rechtsgrundlage ist § 53 des Schulgesetzes)

SAVE


Schallplatte (immer wiederholen)
    („Nimm den Stuhl runter!“)
A  Aufmerksamkeit („Hallo!“)
Verantwortung („Du hast 2 Möglichkeiten“)
E  Entscheidung („Du hast jetzt die Gelegenheit, dich zu entscheiden!“)
    → Einschreiten der Lehrkraft

Wenn die erzieherischen Maßnahmen nicht greifen, sind die folgenden Ordnungsmaßnahmen zulässig:
§53 Schulgesetz:
„(3) Ordnungsmaßnahmen sind
1. der schriftliche Verweis,
2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
4. die Androhung der Entlassung von der Schule,
5. die Entlassung von der Schule,
6. die Androhung der Verweis von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde.“

„(7) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3, Nr.4 und 5 entscheidet eine von der Lehrerkonferenz berufene Teilkonferenz. Der Teilkonferenz gehören ein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrer (…) und drei weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrer. (…)
(8) Vor der Beschlussfassung hat die Teilkonferenz der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler und deren Eltern Gelegenheit zu geben, zu dem Vorwurf der Pflichtverletzung Stellung zu nehmen; (…)“


8. Leistungsbeurteilung


8.1 Zeugnisse zieldifferenter Förderung:

SuS, die lernzieldifferent (Förderschwerpunkt Lernen und Geistige Behinderung) an unserer Schule gefördert werden, bekommen ein Berichtszeugnis, das ihren individuellen Lernstand und die Lernentwicklung beschreibt. Als besonderen Hinweis erhalten diese SuS eine entsprechende Bemerkung.


8.2 Zeugnisbemerkungen bei zielgleicher Förderung:


SuS, die zielgleich an unserer Schule beschult werden und dennoch einen Förderschwerpunkt haben, erhalten das übliche Zeugnis für die jeweilige Jahrgangsstufe mit der entsprechenden Bemerkung.


8.3 Zeugnisse für Seiteneinsteiger


Sus, die weniger als zwei Jahre in Deutschland leben und aus diesem Grund der deutschen Sprache noch nicht ausreichend mächtig sind, um problemlos am Unterricht teilnehmen zu können und eine sprachliche Förderung erhalten, bekommen ein spezielles Zeugnis, was sich besonders auf die sprachliche Entwicklung sowie auf die Kernkompetenzen der Fächer bezieht. Dieses Zeugnis ist ein Rasterzeugnis.


8.4 Nachteilsausgleiche:


SuS, die besondere Unterstützung aufgrund einer Behinderung oder Einschränkung benötigen, erhalten diese natürlich entsprechend des jeweiligen Nachteilsausgleiches.


8.5 LRS-Erlass


Bei SuS, die besonders in der Rechtschreibung und Lesekompetenz große Defizite aufweisen, greift folgender LRS-Erlass des Kultusminsterium:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Erlasse/LRS-Erlass.pdf

 

9. Elternarbeit

Dem regelmäßigen und offenen Austausch zwischen Eltern und Lehrpersonen wird an unserer Schule eine große Bedeutung zugeschrieben. Ziel ist es immer, dass ein gemeinsames Ziel zur Verbesserung der Situation oder der Lernentwicklung benannt wird. Um dieses Ziel zu erreichen wird in den Beratungsgesprächen meist schriftlich festgelegt, welche Bereiche das Elternhaus oder die Schule übernimmt. Zudem wird meist gleichzeitig ein weiterer Gesprächstermin vereinbart. Bei Sus im Gemeinsamen Lernen können diese Gespräche mit der Klassenlehrerin alleine oder zusätzlich mit der Gl-Kraft oder nur mit der Gl-Lehrkraft durchgeführt werden. Bei besonders problematischen Gesprächen kommt die Schulleitung unterstützend hinzu. Auch gemeinsame Runden mit Therapeuten, I-Kräften etc. werden auf Wunsch der Eltern oder mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten durchgeführt.